Bundesverfassungsgericht bestätigt einrichtungsbezogene Impfpflicht


Bundesverfassungsgericht auf Regierungskurs-Gericht bestätigt einrichtungsbezogene Impfpflicht

Während die allgemeine Impfpflicht vorerst gescheitert ist, wir aber sicherlich im Herbst nach den letzten Landtagswahlen mit einem neuen Anlauf rechnen müssen, wurde am gestrigen Tag die einrichtungsbezogene Impfpflicht vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.

Das höchste Gericht in Deutschland, beweist einmal mehr, dass es sich auf Regierungskurs befindet. Anscheinend war das Abenddinner bei Ex-Kanzlerin Merkel so schmackhaft, dass dabei das Rückgrat auf der Strecke geblieben ist! Das höchste Gericht in Deutschland, fiel in den zurückliegenden Monaten immer wieder durch umstrittene Entscheidungen auf.

Tausenden Mitarbeitern im Pflege-und Gesundheitswesen droht somit die endgültige Kündigung. Wenigstens zeigen einige Arbeitgeber Rückgrat und setzen ihre ungeimpften Mitarbeiter nicht vor die Tür, da sie nicht auf erfahrene Mitarbeiter wollen und können.

Bei dem Zustand in dem sich unser Gesundheits- und Pflegesystem befindent, ist es sowieso geradezu irrsinnig, auf langjährige und gut ausgebildete Mitarbeiter zu verzichten. In anderen Ländern wurde die einrichtungsbezogene Impfpflicht im übrigen schon lange wieder eingestampft, nur Deutschland geht mal wieder einen fatalen Sonderweg.


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